
Grundkurs DSGVO, Datenschutz im Verein – Teil 4 – Online
ONLINE – BUNDESWEIT
Grundkurs DSGVO, Datenschutz im Verein – online, Teil 4
Die Verarbeitung von Daten aufgrund einer Interessenabwägung
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung setzt keine Vorkenntnisse und auch nicht die Teilnahme an vorhergegangenen Veranstaltungen der Seminarreihe voraus.
Beschreibung:
Eine ordnungsgemäße Interessenabwägung erlaubt es einem Verein, Daten zu verarbeiten, wenn das berechtigte Interesse des Vereins an der Verarbeitung der Daten die Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Personen überwiegt.
Ein typisches Beispiel im Vereinskontext könnte die Verarbeitung von Daten zur Sicherheit bei Veranstaltungen oder zur Verwaltung von Mitgliedsinformationen sein, wenn keine explizite Einwilligung erforderlich ist, aber ein legitimes Interesse des Vereins besteht. Dabei muss der Verein sicherstellen, dass das Interesse an der Datenverarbeitung nicht unangemessen in die Rechte der betroffenen Personen eingreift.
Inhaltsübersicht:
In diesem Seminarteil finden wir heraus, was es mit dem Erlaubnistatbestand der “Interessenabwägung” auf sich hat und ob er ein für Ihren Verein überhaupt rechtssicher nutzbarer Erlaubnistatbestand ist.
- 19:00 – 20:00 Uhr
- Zielgruppe: Verantwortliche und Mitglieder von Vereinen, Verbänden und Stiftungen, insbesondere Vorstände, Datenschutzverantwortliche, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter sowie Trainer und Betreuer.
- online über OpenTalk
- Kosten: 0,00 Euro bis 50,00 Euro
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Referent
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Rechtsanwalt Kai Böttgerist seit 1991 in Hamburg zugelassener Anwalt, geschäftsführender Vorstand des LSFH e.V. und TÜV zertifizierter Datenschutz-Auditor.